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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06   

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https://dejure.org/2009,117902
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06 (https://dejure.org/2009,117902)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.07.2009 - L 7 AL 213/06 (https://dejure.org/2009,117902)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - L 7 AL 213/06 (https://dejure.org/2009,117902)
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  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06
    Bereits die abstrakten Regelungen der einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen müssen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zulassen (BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06
    Dabei kommt es auf eine zeitliche Obergrenze für die wöchentliche Belastung durch Studium und potentielle Erwerbstätigkeit nicht entscheidend an (BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 1).
  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 24/92

    Versicherungsfreiheit - Werkstudent - Hausverbot - Beurlaubung - Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06
    Die Beschäftigung eines Studenten bleibt versicherungsfrei, wenn und solange diese neben dem Studium ausgeübt hat, d.h. ihm nach Zweck, Dauer und Lage untergeordnet ist, das Studium also die Hauptsache, die Beschäftigung dagegen die Nebensache ist (BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 2).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94

    Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06
    Zu der vergleichbaren Vorläuferregelung des § 103a Arbeitsförderungsgesetz - AFG - hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass ein Student diese Vermutung nur dann widerlegen kann, wenn er darlegt und nachweist, dass weder die für ihn geltenden abstrakten Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen noch seine konkrete Studiengestaltung eine Beschäftigung ausschließen, die mehr als kurzzeitig ist und bei der das Studium hinsichtlich der Gesamtbelastung hinter der Arbeitnehmertätigkeit zurücktritt (BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 2; BSG vom 09.11.1995 - 11 RAr 45/05 -).
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06
    Von entscheidender Bedeutung ist es, in wieweit der Arbeitslose zu üblichen Arbeitszeiten und nicht nur zu dem Studium untergeordneten und angepassten Arbeitszeiten eine Beschäftigung ausüben kann (BSG vom 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R -).
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 236/74

    Schulausbildung - Arbeitskraft - Abendgymnasium - Möglichkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06
    Selbst wenn dies zutreffend wäre, was allerdings anhand der eingereichten Unterlagen nicht nachvollziehbar ist, muss diese Prüfung auf die typische, durchschnittliche Inanspruchnahme eines Studenten in vergleichbarer Lage abgestellt werden (BSG SozR 2200 § 1267 Nr. 8).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97

    Werkstudentenprivileg beim Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06
    Vielmehr muss der Arbeitslose darlegen und nachweisen, dass eine konkrete Studiengestaltung bei vorausschauender Betrachtungsweise Raum für eine Arbeitnehmertätigkeit lässt, die die Kurzzeitiggrenze überschreitet (BSG vom 17.12.1997 - 11 RAr 25/97).
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